21-05-2012 09:55:07
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Recht und Fotografie: Urheberrechter, Personenrechte ...
Will ein Fotograf Personenaufnahmen vermarkten, sollte er sich gegen den Widerruf einer erteilten Einwilligung durch ein schriftliches Model-Release absichern, in dem Art und Umfang der beabsichtigten Verwendung der Aufnahmen und die Vergütung festgelegt werden. Es finden sich zahlreiche Muster im Internet, es genügt aber eine frei formulierte Vereinbarung, die Verwendungszweck und Vergütung regelt.
Linktipps:
Infodrehscheibe zum Fotorecht
mit den Schwerpunkten
Urheber-, Internet- und Bildnisrecht
inhaltliche Betreuung:
Rechtsanwalt David Seiler
Herausgeber:
FreeLens Online GmbH
Rat vor allem in Internetforenwie www.dforum.de und http://forum.digitalfotonetz.de.