21-05-2012 10:13:30

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Glossar Detektei und Detektiv

Auskunftei

Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen, welches Wirtschaftsauskünfte über Firmen und / oder Privatpersonen erstellt. Dabei werden bei vielen Unternehmen lediglich Selbstauskünfte, Daten aus Datenbanken und öffentlichen Registern genutzt, um diese vielfach aus dem eigenen Datenbestand zu verkaufen.
Bei einigen wenigen Unternehmen werden die benötigten Daten wirklich aktuell und individuell ermittelt und nur für den jeweiligen Auftrag an den Kunden übermittelt, danach werden die Ermittlungsergebnisse vernichtet. Es werden keine Daten gespeichert.

BDD

Geschäftsstelle: Christine-Teusch-Str. 30, 53340 Meckenheim
Telefon: +49 (0) 22 25 / 8 36 671
Fax: +49 (0) 22 25 / 8 36 672
E-Mail: bddev-office@bdd.de
online: www.bdd.de

BDSG

Die Hauptaufgabe eines Privatdetektivs liegt der Beschaffung von Informationen (d.h. personenbezogene Daten) über einen Dritten, sei es im Zusammenhang mit einem Strafverfahren oder zur Beschaffung von Beweismaterial in zivil- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Aus diesem Grunde gilt insbesondere, dass der Klient (Auftraggeber) den Detektiv ausdrücklich nachweist, gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass er ein schutzwürdiges, berechtigtes Interesse an den Ermittlungen über eine Person hat, bzw. der Arbeitgeber die ordnungsgemäß Erbringung an Arbeitsleistung seines Arbeitnehmers und dessen Persönlichkeitsrechten gegeneinander abwägt. Die Detektei wird die erhobenen Daten nur dem Auftraggeber zur Verfügung stellen. Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften des BDSG im Verhältnis zu Dritten ist ausschließlich der Auftraggeber.

Begriffe aus der Welt der Detektei und unserer Detektive

Eine Detektei ist Ihre Anlaufstelle für Fälle die es aufzuklären gilt. Kompetente Detektive für private und gewerbliche Auftraggeber lösen selbst knifflige Fälle und unterstützen Sie bei der Wahrheitsfindung.

Betrug

Im Strafrecht die in Bereicherungsabsicht durch Täuschung verursachte Schädigung des Vermögens eines andern; wird mit Freiheits- oder Geldstraße bestraft.

BGB

Das Privatrecht regelt nur das zwischen den einzelnen Bürgern geltende materielle Recht, nicht aber vom Fall der Selbsthilfe (§§ 229, 859) abgesehen seine Durchsetzung im Streitfall. "Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten" sind vor den "ordentlichen Gerichten" (§ 13 GVG) auszutragen. Die dafür geltenden Bestimmungen sind im Zivilprozessrecht, geregelt in der Zivilprozessordnung (ZPO), enthalten. Materielles Recht und Verfahrensrecht sind zwar aufeinander bezogen, aber insbesondere in den Grundbegriffen nicht exakt aufeinander abgestimmt. So hat beispielsweise der Begriff des Anspruchs im Bürgerlichen Recht eine andere Bedeutung als im Zivilprozessrecht.

BID

Geschäftsstelle: Lerchenweg 17, 35102 Lohra
Geschäftsführer: Detlef Jordan
Telefon: +49 (0) (700) 22 333 007
Fax: +49 (0) (6426) 921 345
E-Mail: info@bid-detektive.de
online: www.bid-detektive.de

Blaumacher

Mitarbeiter, die sich von einem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (einen sogenannten gelben Schein) holen, um woanders unangemeldet 'schwarz' zu arbeiten.

Creditreform

siehe Auskunftei

Datenschutz

siehe BDSG

Dunkelziffer

Eine Dunkelziffer nennt man Zahlen und Daten, die bisher nicht bekannt geworden sind oder die sich nicht eindeutig ermitteln lassen.
Eine konkrete Zuordnung ist in Statistiken unmöglich.

Eidesstattliche Versicherung

Sollte eine Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher ohne Erfolg bleiben, kann der Schuldner zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung geladen werden.
Hier muss er über seine Vermögensverhältnisse detaillierte Auskunft geben. Er gibt diese Erklärung an Eides statt ab. Falsche Angaben im Vermögensverzeichnis können mit Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Ignoriert der Schuldner die Ladung, kann der Gläubiger eine Haftanordnung beantragen.

Funk

Mittels eines Netzes können sich Detektive untereinander per Funk verständigen. Das am häufigsten verwendete Funksystem ist der Betriebsfunk im sogenannten 2-mtr.-Band. In der Regel besteht dieser aus einer ortsfesten Funkanlage mit einer Anzahl dazugehöriger mobiler Funkstellen (Fahrzeugfunkanlagen, Handfunkgeräte). In einem Radius von 10 bis 15 km (Luftlinie) ist eine Verständigung zwischen den eingesetzten Detektiv-Sachbearbeitern vollkommen problemlos möglich.

Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher führt die Vollstreckung bei Schuldnern durch: Er sucht dessen Wohnung oder die Geschäftsräume auf und pfändet Gegenstände, die einen gewissen Wert darstellen. Er nimmt außerdem eidesstattliche Versicherungen entgegen und sorgt für die persönliche Zustellung von wichtigen Dokumenten, z.B. Gerichts- und Vollstreckungsbescheiden.

Gläubiger

Der Gläubiger ist das Gegenüber des Schuldners. Der Gläubiger hat offene Forderungen, die häufig aus Regressansprüchen resultieren. Wenn diese Forderungen vom Schuldner nicht beglichen werden, kann sich der Gläubiger an ein Inkassobüro wenden, welches mit professionellen Mitteln offene Forderungen eintreibt.

Haftanordnung

Eine Haftanordnung ist das letzte Mittel zur Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung. Der Gläubiger kann den Gerichtsvollzieher beauftragen, den Schuldner zu verhaften, um ihn so zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu zwingen. Weigert dieser sich immer noch, drohen ihm bis zu sechs Monate Haft.

Hochstapler

Heiratsschwindler werden oft als Hochstapler bezeichnet. Allgemein bedeutet es, dass jemand vorgibt etwas zu haben oder zu besitzen, was nicht der Wahrheit entspricht. Er stapelt sozusagen hoch.

IHK

Die Industrie & Handelskammern sind Organisationen, in denen Gewerbebetreibende und Unternehmen registriert sind. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtmitgliedschaft. Die IHK's stellen ihren Mitgliedern Informationen und Hilfen zur Verfügung. Sie sind meist regional organisiert.

Inkassobüro

Das gewerbsmäßige Einziehen von Forderungen bei Schuldnern. Ein Inkassobüro zieht im Namen Dritter (hier: der Gläubiger) die Forderungen bei den Schuldnern ein. Der Betrieb eines Inkassobüros ist in Deutschland erlaubnispflichtig.

Justizvollzugsanstallt

Im bürgerlichen Gefängnis oder auch "Knast" genannt. Es handelt sich hierbei um Einrichtungen der Landesjustizverwaltungen, in den die Freiheitsstrafen vollzogen werden. Man unterscheidet geschlossene, halboffene und offene Anstalten. Jugendstrafen werden in besonderen Jugendstrafanstalten vollzogen.

Kaufhausdetektiv

Kaufhausdetektive sind oftmals, aus Kostengründen, direkt bei den verschiednen Warenhäusern angestellt. Es muss ein Befähigungsnachweis gemäß § 34 a der Gewerbeordnung erlangt werden.

Liquidität

Die flüssigen Mittel eines Unternehmens (also Vermögen, welches kurzfristig zu Barem gemacht werden kann) nennt man liquide Mittel. Die Vermögenswerte, den Schulden gegenüber gestellt, nennt man eine Liquidität.

Lohnfortzahlungsbetrug

Lohnfortzahlungsbetrug oder Entgeltfortzahlungsbetrug
Lohnfortzahlung; die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmern im Falle unverschuldeter Krankheit bis zu sechs Wochen das Arbeitsentgeld (ohne Überstunden) in voller Höhe weiterzuzahlen (Entgeltfortzahlungsgesetz v. 24.05.1994), siehe Betrug .

Mahnverfahren

Mit einem Mahnverfahren kann ein Gläubiger ohne Gerichtsverfahren eine Zwangsvollstreckung anordnen, wenn Schulden nicht beglichen werden. Das Gericht prüft dabei nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung, sondern gibt dem Schuldner eine Woche Zeit zum Widerspruch. Nach Erlass des dem Mahnbescheides folgenden Vollstreckungsbescheides spricht man von einer titulierten Forderung. Der Vollstreckungsbescheid ist 30 Jahre gültig. Nun kann eine Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher eingeleitet werden.

Nichtig

Wenn ein Vertrag nichtig ist, heißt dass, dass er im Sinne des Gesetzes nicht zustande gekommen ist. Ein Vertrag ist zum Beispiel dann nichtig, wenn er gegen die guten Sitten verstößt, oder mit nicht geschäftsfähigen Personen wie Kindern oder Personen die unter Vormundschaft stehen abgeschlossen wurde.

Offenbarungseid

Veraltete Bezeichnung für Eidesstattliche Versicherung .

Prolongation

Eine Prolongation nennt man die Verlängerung eines Wechsels, bzw. die Verlängerung der Laufzeit, also im Endeffekt eine Verlängerung des Zahlungsziels.

Quellschutz

Der Quellenschutz ist gesetzlich verankert. Er gewährleistet Informanten und anderen am Ermittlungsprozess beteiligten Personen absolute Anonymität. Ihre Identität bleibt also für Außenstehende anonym.

Regress

Ein Regress ist ein Anspruch den man aus einem Schaden (der einem entstanden ist) geltend macht. Man stellt sozusagen Regressansprüche an den direkten oder indirekten Verursacher.

Schattenwirtschaft

Wirtschaftliche Aktivitäten, die nach dem gegenwärtigen Sozialproduktkonzept nicht in die Berechnung eingehen, weil sie entweder nicht ermittelt werden (z.B. Hausarbeit, Nachbarschaftshilfe, Eigenarbeit) oder nicht erfasste werden können, da sie mit Steuerhinterziehung (z.B. Schwarzarbeit) verbunden sind.

Scheinfirmen

Scheingeschäft nennt man Geschäfte, die auf dem Papier abgewickelt werden, allerdings in Wirklichkeit nie stattgefunden haben. Beispiele des Subventions- oder Umsatzsteuer- bzw. Vorsteuerbetruges sind keine Seltenheit. In diesem Zusammenhang wird auch oft mit Scheinfirmen gearbeitet, d.h. Firmen, die lediglich auf dem Papier bestehen oder in einem Briefkasten (sogenannte "Briefkastenfirmen") residieren. So werden oft Millionen hin und hergeschoben. Die bekanntesten Beispiele dieser Art sind der Baulöwe Schneider und Flowtex. Bei Flowtex wurden Millionenkredite von Banken vergeben, einzig auf der Grundlage, dass Maschinen zur Sicherheit angeboten wurden, die allerdings nicht existent waren oder Produktionswerke, die eigentlich nur leere Gebäude waren. Es müssen nicht immer um die großen Ganoven sein, oft werden Scheinfirmen auch von Prominenten genutzt, um Steuern zu sparen.

Schwarzarbeit

Dienst- oder Werksleistungen von erheblichen Umfang unter vorsätzlicher Missachtung der wettbewerbs- und gewerberechtlicher Vorschriften; mit Geldstrafe bedroht.

Tätigkeitsbericht

Nach jeder Observation und/oder Ermittlung erhält der Auftraggeber eine lückenlose Dokumentation in Form eines Tätigkeitsberichtes. Dieser Bericht kann neben schriftlichen Unterlagen auch Fotos, Videoaufzeichnungen und andere Beweismaterialien beinhalten. Der Tätigkeitsbericht ist bei Gericht zugelassen. Auch die Detektiv-Sachbearbeiter werden mit Namen und Kontaktdaten genannt, so dass diese bei Bedarf als Zeuge vor Gericht geladen werden können.

Unlauterer Wettbewerb

Sittenwidriges, z.T. mit Strafe bedrohtes Verhalten im Geschäftsverkehr. Gegen die guten Sitten verstoßen z.B. der wirtschaftl. Boykott, ruinöse Konkurrenz, insbes. Preisschleuderei, die vergleichende Werbung, Kundenfang, Lockvogelwerbung, Falschwerbung durch wissentlich unwahre und irreführende Angaben, Verrat von Geschäftsgeheimnissen. Verstöße gegen die Wettbewerbsregeln bewirken grundsätzlich Ansprüche auf Unterlassung und auf Schadenersatz.

Unterhaltspflicht

Im Familienrecht allg. die auf Ehe oder Verwandtschaft beruhende gesetzl. Verpflichtung, für den Unterhalt eines anderen zu sorgen. Ihr gegenüber steht aufseiten des Berechtigten der Unterhaltsanspruch. Er setzt voraus, dass der Berechtigte außerstande ist, aus eigenem Einkommen und Vermögen den angemessenen Unterhalt zu bestreiten (Bedürftigkeit), und der Verpflichtet in der Lage ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren (Leistungsfähigkeit). Die Verletzung der gesetzl. U. wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unterhaltspflicht der Ehegatten, durch ihre Arbeit und mit ihrem Einkommen und Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten (Familienunterhalt). Der getrennt lebende Ehegatte kann vom anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen.

Nach der Ehescheidung besteht bei Bedürftigkeit des einen und bei Leistungsfähigkeit des anderen Ehegatten ein Unterhaltsanspruch, wenn 1. eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes oder wegen Alters, Gebrechlichkeit oder Krankheit; 2. ein Teil keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag; 3. der Ehegatte des Unterhalts bedarf, um eine in Erwartung der Ehe oder während der Ehe nicht aufgenommene oder abgebrochene Schul- oder Berufsausbildung aufzunehmen, und 4. von ihm aus sonstigen schwerwiegenden Gründen eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehel. Lebensverhältnissen. Unterhaltspflicht der Verwandten ist die nur in der gerade Linie der Verwandtschaft, wozu auch die durch die Annahme als Kind begründete Verwandtschaft gehört, bestehende Verpflichtung, für den Unterhalt zu sorgen. Eltern sind verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und zum Unterhalt der minderjährigen unverheirateten Kinder gleichmäßig zu verwenden. - Unterhaltspflichtig sind die Abkömmlinge (in der Reihenfolge Kind, Kindeskinder usw.) vor den Verwandten der aufsteigenden Linie (Eltern, Großeltern usw.). - Ein nichtehel. Kind hat gegen seinen festgestellten Vater bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch mindestens auf Zahlung des durch Verordnung festgesetzten Regelunterhalts.

Versicherungsbetrug

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Die Versicherungen setzen gegen die Erkennung von Versicherungsbetrügereien entsprechen ausgebildete Sachbearbeiter ein sowie hochintelligente Programme, die im Vorwege schon Verdachtsmomente erkennen. Außerdem wird eng mit der Polizei, dem BKA und LKA sowie mit der Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet.

Vollstreckung

Wird ein Mahnbescheid (siehe Mahnverfahren) der an den Schuldner gesendet wird, nicht mit Zahlung der Schuldsumme oder mit schriftlichem Widerspruch innerhalb einer Woche beantwortet, so kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen: Durch ihn wird eine Zwangsvollstreckung (Pfändung) eingeleitet.

Wechselprotest

Ein Wechselprotest entsteht, wenn man einen Wechsel nicht rechtzeitig
(also am Fälligkeitstag) einlöst. Der Wechsel geht dann zu Protest.

ZAD

Siehe unter BDD , Bundesverband Deutscher Berufsdetektive, erteilt Informationen.

ZPO

Das Zivilprozessrecht ist im wesentlichen in der Zivilprozessordnung (ZPO) vom 30.01.1877 (in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.09.1950 mit zahlreichen späteren Änderungen) geregelt. Die ZPO gehört zusammen mit dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und der Strafprozessordnung (stopp) zu den sog. Reichsjustizgesetzen, die auf dem Gebiet des Verfahrensrechts schon zwei Jahrzehnte vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches die Rechtseinheit im Deutschen Reich hergestellt haben.