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50-prozentige Haftungsfreistellung: Änderungen bei Förderprodukten der NRW.Bank

Bei den Programmen NRW.Bank-Mittelstandskredit, NRW.Bank-Universalkredit sowie NRW.Bank-Ausland Invest treten ab dem 1. Februar 2009 Änderungen in Kraft. Es besteht dann die Möglichkeit seitens der durchleitenden Hausbank, eine 50-prozentige Haftungsfreistellung zu beantragen.

Im NRW.Bank-Mittelstandsprogramm ist diese Haftungsfreistellung nicht nur auf KMU beschränkt, sondern steht allen Antragsberechtigten offen. Zusätzlich kommen weitere programmspezifische Aspekte zum Tragen (z. B. Konzentration der Vorhaben auf NRW, neue Laufzeitvarianten, Umstellung auf vierteljährliche Tilgung). Weitere Informationen und Unterstützung bei der Programmnutzung: Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Günter Klemm, Tel. 0251 68642-90, klemm@wfm-muenster.de