22-02-2012 22:38:39

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Öffentliche Fördermittel - Finanzhilfen für den Mittelstand

Die Finanzkrise hat die Rolle des Staates gestärkt. Ohne Eingreifen und Bürgschaften der Politik ist die globale Wirtschaftskrise nicht beherrschbar - so die verbreitete Meinung. Die Staaten überbieten sich mit immer neuen Milliarden-Programmen. Für viele Branchen ist es tatsächlich notwendig, schnell Finanzhilfen bereit zu stellen, um durch plötzliche Umsatzeinbrüche auftretende Liquiditätsengpässe schnell zu überwinden. Allerdings sind Finanzhilfen für den Mittelstand schon immer ein Schwerpunkt von EU, Bund, Ländern und Kommunen. .

Es ist jedoch schwer, sich im Förderdschungel mit seinen fast 1.000 Richtlinien zurechtzufinden. Denn nicht jede Förderung passt zu jedem Unternehmen, und jeder Geldgeber verlangt andere Voraussetzungen, Anträge und Unterlagen. Kluge Unternehmer informieren sich deshalb früh über Förderungsmöglichkeiten. Fördermittel gibt es für Unternehmen in jeder Lebensphase und für unterschiedliche Projekte. Besonders günstig sind Zuschüsse, die bis zu 70 Prozent der Kosten einer Investition betragen können. Die zentralen Programme laufen über die KfW (www.kfw-mittelstandsbank.de).

Staatliche Förderung - so funktioniert sie

Nach dem sogenannten "Hausbankprinzip" erstellt der Unternehmer zunächst einen Geschäftsplan (Business Plan) und lässt sich von einem Unternehmensberater dazu beraten. Die Bank prüft Konzept und Bonität. Mit der Bank zusammen verfasst der Unternehmer den Kreditantrag, den die Bank an die Förderbank weiterleitet. Sie prüft dann ihrerseits den Antrag. Wird der Förderantrag er akzeptiert, unterbreitet die Förderbank der Hausbank ein Darlehens- oder Bürgschaftsangebot, oder direkt dem Unternehmer ein Beteiligungsangebot. Wenn die Hausbank mit dem Unternehmer/Antragsteller den Darlehensvertrag abgeschlossen hat, kann sie die Gelder der Förderbank abrufen und an auszahlen. Sie trägt das Risiko eines Kreditausfalls. Dieses Vorgehen ist ein Idealfall - in vielen Fällen ist eine Zinsmarge von einem Prozent den Banken zu unattraktiv, um ein solches Risiko auf sich zu nehmen. Fehlende Sicherheiten können aber durch Bürgschaften von Bund oder Ländern kompensiert werden.

KfW-StartGeld

Das KfW-StartGeld ist das Einstiegsangebot für Existenzgründer, die weniger als drei Jahre im Markt aktiv sind. Gefördert werden bis zu 50.000 Euro. Die Hausbank erhält eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent. Dennoch ist die Frage der Sicherheiten zu klären, da es keine Haftungsfreistellung für den Existenzgründer gibt. Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung (Errichtung, Übernahme, Beteiligung). Finanziert werden Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und Betriebsmittel. Die Laufzeit des Startgelds kann bis zu 10 Jahre betragen. Geboten wird ein Festzins für die gesamte Laufzeit, eine 100-Prozent-Auszahlung und eine tilgungsfreie Zeit von drei Jahren. Eine vorzeitige Tilgung ist jederzeit möglich.

WEitere Informationen

Welche konzeptionellen Hilfen gibt es noch für Gründer/innen aus der Arbeitslosigkeit?

 

Unternehmerkredit

Der Unternehmerkredit ist ein Universalkredit für Existenzgründer und Wachstumsunternehmen, über den auch Betriebsmittel und Liquiditätsengpässe finanzierbar sind. Die Konditionen sind gut: 100 Prozent-Finanzierungen und Festzinssätze bis zu 20 Jahren sind möglich. Seit dem 2.7.2007 gibt es auch eine 50 prozentige Haftungsfreistellung für Unternehmen und Freiberufler.

Unternehmerkapital

Mit dem Unternehmerkapital hat die KfW eine "Förderserie" geschaffen. Sie bündelt die Vorteile der Fremd- und der Eigenkapitalfinanzierung. Es handelt sich um so genannte "Nachrangdarlehen". Im "Nachrangdarlehen" tritt der Darlehensgeber im Rang hinter die anderen Kapitalgeber zurück und hat im Fall des unternehmerischen Scheiterns das Nachsehen.

Es gibt drei Module, die dem Lebenszyklus von Firmen entsprechen:

  • ERP-Kapital für Gründung (bis 2 Jahre nach der Gründung),
  • ERP-Kapital für Wachstum (2-5 Jahre nach Gründung),
  • Kapital für Arbeit und Investitionen (mehr als 5 Jahre nach Gründung).

Bei allen Form entlastet der Bund (KfW-Mittelstandsbank) die Hausbanken vom Ausfallrisiko.

Allgemeine Zuschüsse:

Zuschüsse sind die lukrativsten Fördermittel, denn sie müssen nicht zurückgezahlt werden. Viele Bundesländer gewähren z. B. über ihre Umweltministerien Zuschüsse bis zu 50 Prozent für Investitionen in Umwelttechnik. Die Arbeitsämter bieten bundesweit Einstellungszuschüsse. Je älter der aus der Arbeitslosigkeit übernommene Mitarbeiter, desto höher die Eingliederungshilfe.

Weitere Informationen: